Fotostrecke»Die SPD Altrip informiert:
Was ist eigentlich aus den wiederkehrenden Beiträgen für den Straßenbau geworden?
Bereits 2016 hat die SPD „wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Straßen“ gefordert. Im Jahr 2020 wurden dann die Einführung der wiederkehrenden Beiträge in RLP als Gesetz beschlossen. Sinn des Antrages war die Kosten für den Straßenbau, die zum größten Teil die direkten Straßenanlieger bezahlen mussten, auf alle Grundstücksbesitzer des Dorfes zu verteilen. Das sollte im Falle einer Straßensanierung verhindern, dass die Anlieger, die manchmal nicht so finanzkräftig sind, nicht übermäßig mit Kosten belastet werden. Ein Beispiel dafür ist der AC Altrip, dem man einen mit einem unnötigen Schilderwald versehenen Luxus-Wendehammer vor das Vereinsgebäude gebaut hat und der Verein als direkter Anlieger für dieses Bauwerk über 30 000 € Ausbaubeiträge bezahlen musste. Der Verein hätte mit diesem Geld viel lieber seinen Hallenboden saniert.
Fotos: J. Kruse
Poster zum Thema als PDF-Datei zum Donwnload: www.spd-altrip.de/dl/Poster_wiederkehrenden_Beitraege_fuer_den_Strassenbau.pdf
Im Jahr 2021 wurde im Gemeinderat dann eine Satzung mit dem etwas sperrigen Titel „Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen in Altrip“ beschlossen, die ab dem 01.01.2022 in Kraft ist. Dafür haben wir als „Belohnung“ vom Land eine Ausgleichszahlung von 5 € pro Einwohner bekommen. Die Auswirkungen sind prinzipiell so: Muss eine Straße, der Gehweg oder auch die Beleuchtung einer Straße saniert werden - das entscheidet der Gemeinderat - wird die Baumaßnahme umgesetzt und dann die Planungs- und Baukosten dafür im darauf folgenden Jahr auf die Grundstücksbesitzer der „Erhebungsgebiete“ umgelegt. Davon gibt es drei: Gebiet innerorts, Industriegebiet und Adriagebiet. Der Verteilerschlüssel und die Ausnahmen sind komplex. Die Satzung steht im Internet der VG und kann heruntergeladen werden:
https://www.vg-rheinauen.de/verwaltung-politik/satzungen/ortsgemeinde-altrip/ausbausbeitragssatzung-wk.b.-og-altrip-vom-28.10.2021.pdf?cid=62d
Welche konkreten Auswirkungen hat die Satzung aktuell? Im Jahr 2022 wurde zunächst ein Ingenieurbüro beauftragt den grundsätzlichen Sanierungsbedarf für die Altriper Straßen zu ermitteln. Es wurde festgestellt, dass die Straßen südlich der Speyererstraße einen Sanierungsbedarf haben.
Aktuell bewertet die Bauabteilung diese Studie, legt Präferenzen fest, schätzt mögliche Kosten und macht dann dem Gemeinderat einen entsprechenden Vorschlag. Erst nach diesem Beschluss erfolgt die Detailplanung und es wird gebaut. Daraus folgt: wenn die erste Maßnahme 2024 geplant und 2025 abgeschlossen ist, können frühestens 2025 (Planungskosten) und 2026 (Baukosten) Beiträge auf das Erhebungsgebiet umgelegt werden. Wir sind gespannt.