SPD Altrip

Zur Sache: Tag der Arbeit 2013

Veröffentlicht am 30.04.2013 in Sozialpolitik

Der 1. Mai steht für den Kampf der Gewerkschaften und der Sozialdemokratie für gute Arbeitsbedingungen. Dieses Engagement gilt es auch heute – unter anderen Voraussetzungen – fortzusetzen. Vor fast 125 Jahren, am 1. Mai 1890, erhoben die Beschäftigten Europas ihre Stimme und forderten den 8-Stunden-Tag. Vieles ist seither erreicht worden – doch neue Herausforderungen haben sich ergeben, der internationale Wettbewerb oder die zunehmende Arbeitsbelastung Einzelner in Zeiten von Einsparungen in Wirtschaft und Verwaltung erfordern andere und neue Antworten. Deshalb werden starke Gewerkschaften weiterhin dringend gebraucht. Die SPD versteht sich als Partner und Unterstützer an der Seite der Gewerkschaften.

Sachstand: Die Einkommensverteilung in Deutschland ist zunehmend in eine Schieflage geraten. Immer mehr Menschen erzielen keinen existenzsichernden Lohn aus ihrer Beschäftigung. Daraus resultieren für zahlreiche Beschäftigte eine mangelnde soziale Absicherung sowie eine Aushöhlung der sozialen Sicherungssysteme. Wir brauchen einen Politikwechsel hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit! Die SPD-geführte Landesregierung hat aktuell einen Antrag „Gute Arbeit – zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten" in den Bundesrat eingebracht, über den am kommenden Freitag im Bundesrat entschieden wird. Darin stellen wir unsere Vorstellung einer neuen Ordnung am Arbeitsmarkt dar und fordern:
  • Zur Zurückdrängung des Niedriglohnsektors und zur Sicherung auskömmlicher Löhne setzen wir auf den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von mindestens 8,50 Euro.
  • Die Leiharbeit muss auf ihre eigentliche Funktionen, nämlich die sinnvolle Abdeckung von Auftragsspitzen und Vertretungsfällen, zurückgeführt werden.
  • Im Bereich der Entlohnung wollen wir die vorbehaltlose Geltung des equal-pay- Grundsatzes („Gleiche Arbeit – Gleiches Geld“) gerade bei der Leiharbeit sichern.
  • Wir stehen für Maßnahmen, die die Umgehung von Arbeitnehmerschutzrechten mittels (Schein-) Werkverträgen verhindern. Dies ist notwendig, da offenbar vermehrt Werkvertragskonstruktionen mit dem Ziel des Lohndumpings eingesetzt werden.
  • Dort, wo Minijobber arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer 2. Klasse behandelt werden, muss nachgesteuert werden. Die Zahl der Minijobberinnen und Minijobber verbleibt auf konstant hohem Niveau, während der Umfang der Brückeneffekte in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erheblich geringer ausfällt, als erhofft. Minijobs stellen im Gegenteil sogar eher eine Hürde für den Übergang in einen sozialversicherungspflichtigen Teilzeit- oder gar Vollzeitjob dar. Hier steuern wir gegen. Zusätzlich ergreifen wir Maßnahmen, die verhindern, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Minijobs aufgesplittet werden: Wo immer es möglich ist, müssen Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden.
  • Wir wollen keine „Generation Praktikum“. Junge Menschen mit abgeschlossener Ausbildung oder abgeschlossenem Studium müssen mit angemessener Bezahlung als Praktikanten beschäftigt werden. Freiwillige Praktika müssen unter fairen Bedingungen stattfinden. Dort, wo dies nicht gewährleistet ist, muss den Betroffenen die Durchsetzung ihrer Lohn- und sonstigen arbeitsrechtlichen Ansprüche erleichtert werden.
  • Wir beobachten mit Sorge, dass bei der befristeten Beschäftigung seit über 10 Jahren ein deutlicher Zuwachs zu verzeichnen ist. Zur Senkung des Anteils der Befristungen ist die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung nach § 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz abzuschaffen.
  • Beschäftigte, die aufgrund der Betreuung ihrer Kinder oder aufgrund der Übernahme von Pflegeverantwortung den Umfang ihrer Tätigkeit reduziert haben, werden die Möglichkeit erhalten, dieses befristet zu tun oder nach Wegfall des Betreuungs- bzw. Pflegebedarfs die Vollzeitbeschäftigung nach einer kurzen Ankündigungsfrist wieder aufzunehmen. Das Teilzeit-und Befristungsgesetz wird um eine entsprechende Befristungsregelung sowie um einen erleichterten Rückkehranspruch auf Vollzeit bzw. die ursprüngliche Arbeitszeit ergänzt.
  • Die bereinigte Entgeltlücke – welche die Entgeltunterschiede von Frauen und Männern mit denselben individuellen Merkmalen wie Bildungsniveau, Berufe, Branchen und Beschäftigungsform angibt – beträgt für Deutschland insgesamt immerhin noch rund 7 Prozent. Diesem Umstand müssen wir mit arbeitsmarkt- und gleichstellungspolitischen sowie infrastrukturellen Maßnahmen begegnen. Der Entgeltdiskriminierung werden wir mit gesetzlichen Mitteln einen Riegel vorschieben.
  • Um in schlechteren Zeiten bedrohten Unternehmen und deren Belegschaften zur Seite zu stehen, werden wir dafür sorgen, dass das Kurzarbeitergeld künftig unter erleichterten Bedingungen möglich sein soll. Darüber hinaus soll die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld generell auf 12 Monate angehoben werden.
 

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